1. Was ist Logopädie?
Ist das nicht das mit den Füßen?? Nein!
Logopäd*innen sind darin ausgebildet festzustellen, ob eine Sprach-, Sprech-, Stimm- oder auch Schluckstörung vorliegt und wie sie zu behandeln ist. Sie diagnostizieren und therapieren auf der Grundlage einer ärztlichen Heilmittelverordnung („Rezept“) und beraten Patient*innen, sowie ihre Angehörigen.
In jedem Fall gilt: Je früher therapeutische Maßnahmen einsetzen, desto besser sind die Erfolgsaussichten der Behandlung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Menschen, die in ihrer Kommunikationsfähigkeit oder ihrer Nahrungsaufnahme eingeschränkt sind, diese durch die logopädische Therapie (wieder-) erlangen und so eine positive Auswirkung auf ihre allgemeine Lebensqualität erfahren können.
Dies gilt für Erwachsene, genauso wie für Kinder und Babys.
2. Wie bekomme ich eine Therapie und welche Kosten kommen auf mich zu?
Die logopädischen Behandlungen sind Leistungen des Heilmittelkataloges und werden daher von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Die*der behandelnde Ärztin*Arzt (Hausärzt*in, Kinderärzt*in, Kieferorthopäd*in, HNO, Neurolog*in,…) stellt für die Behandlung eine Heilmittelverordnung aus.
In der Regel werden die Therapien in der Praxis Ihrer Wahl durchgeführt.
In Einzelfällen ist es jedoch auch möglich, aufgrund einer medizinischen Notwendigkeit, die Therapie als Hausbesuch verordnet zu bekommen. Hierfür muss die*der verordnende Ärztin*Arzt das entsprechende Feld auf dem Verordnungsblatt ausfüllen.
Patient*innen über 18 Jahren müssen einen Eigenanteil von 10% zzgl. 10 € Verordnungsgebühr leisten. Die Summe richtet sich nach den mit den Krankenkassenverbänden vereinbarten Therapiesätzen und kann bei uns gerne im Vorfeld erfragt werden.
Kinder bis 18 Jahren, oder Patient*innen die eine Gebührenbefreiung (Zuzahlungsbefreiung) haben, sind von dieser Zuzahlung ausgenommen.
Privatversicherte Personen schließen mit einer Heilmittelpraxis einen Behandlungsvertrag. Die Höhe des Honorars wird im ersten Termin oder im Vorfeld vereinbart.
Als Logopäd*innen/Sprachtherapeut*innen dürfen wir ausschließlich auf der Grundlage einer Heilmittelverordnung tätig werden! Das bedeutet, dass wir auch Patient*innen, die ihre Behandlung selbst bezahlen möchten, diese nur dann anbieten können, wenn sie hierzu eine ärztliche Verordnung bekommen haben.
3. Wie lange dauert die Therapie?
Die Dauer der Therapie ist von vielen Faktoren abhängig, wie beispielsweise Mitarbeit und Motivation in der Therapie, Vertrauen in die Kompetenz des*der Therapeuten*in, häusliches Üben, Regelmäßigkeit des Erscheinens, Schwere der Symptomatik u.v.m. und kann nicht pauschal vorhergesagt werden.
Häufig werden Verordnungen für 10 Behandlungseinheiten á 45 Minuten ausgestellt.
Nach der Abschluss der ersten Verordnung ist die Ausstellung weiterer Verordnungen durch den behandelnde*n Ärztin/Arzt möglich.
Je nach Störungsbild kann die Anzahl der wöchentlichen Therapieeinheiten ebenfalls variieren. In der Regel findet die Therapie ein- bis zweimal wöchentlich statt. In Einzelfällen kann jedoch auch eine intensivere Behandlung, bis zu täglichen Therapieeinheiten, erfolgen.
4. Was geschieht bei einer logopädischen Behandlung?
Anamnese
Zunächst wird in einem Gespräch die Krankengeschichte und die individuelle Zielsetzung von Patient*innen erörtert. Dies geschieht durch den*die Patient*in selbst, durch Eltern oder ggf. durch Lebensparter*in, Angehörige oder andere Vertrauenspersonen.
Diagnostik
Danach macht sich die logopädische Fachkraft, auf mitunter vorliegende ärztliche Diagnostika oder Vorbefunde stützend, ein Bild über die Leistungen, Potenzial und Symptomatiken des*der Patient*in. Hierzu steht eine Vielzahl von Testverfahren zur Verfügung.
Bei Kindern wird Wert darauf gelegt, diese spielerisch durchzuführen, soweit es die jeweilige Testung erlaubt.
Sollte eine validierte Testung nicht möglich oder sinnvoll sein, kann auch die Beobachtung in natürlichen Situationen als Diagnostik dienen.
Therapie
Im Anschluss an die Diagnostik wird für die Patient*innen ein Therapieplan erstellt. In einigen Fällen kann eine Gruppentherapie als sinnvoll erachtet werden, in der Regel finden die Behandlungen jedoch als Einzeltherapie statt.
Jede Therapie wird individuell auf die entsprechenden Person und deren individuellen Besonderheiten zugeschnitten.
Beratung
Neben der intensiven Arbeit mit den Patient*innen kann auch die Einbeziehung von Angehörigen maßgeblich zum Therapieerfolg beitragen. In diesen Fällen finden zusätzlich Beratungsgespräche (Unterstützung der Eltern zu Hause, Abstimmung von Zielsetzungen, Kommunikationsverhalten mit Partner*in, Freunden …) statt. Natürlich werden auch Sie als Patient*in umfassend zu Ihrer individuellen Situation beraten.
Bei Therapien mit Kindern werden in der Regel 5 bis 10 Minuten einer Therapiesitzung auf die Beratung und Miteinbeziehung der Eltern/Sorgeberechtigten verwandt.